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   BGH, 27.06.1984 - 2 StR 143/84   

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https://dejure.org/1984,3131
BGH, 27.06.1984 - 2 StR 143/84 (https://dejure.org/1984,3131)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1984 - 2 StR 143/84 (https://dejure.org/1984,3131)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1984 - 2 StR 143/84 (https://dejure.org/1984,3131)
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Volltextveröffentlichung

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    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 25 Abs. 2 § 27
    Betäubungsmittelstrafrecht: Transporthilfe als Mittäterschaft oder Beihilfe zum Handeltreiben

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 2 StR 143/84
    An einem Handeltreiben fehlt es nur, wenn es um eine ganz untergeordnete Tätigkeit bei der Weitergabe der Ware geht (BGHSt 29, 239 [240]).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 2 StR 143/84
    Schon die Inbesitznahme von Betäubungsmitteln ist als Handeltreiben zu werten, wenn mit ihr eine umsatzfördernde Handlung vorgenommen wird (vgl. BGHSt 30, 277 [278] und 359 [360/361]).
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 2 StR 143/84
    Es liegt nicht fern, daß der Angeklagte beabsichtigte, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu erschließen (vgl. BGH StV 1983, 281 [282]; BGH bei Dallinger MDR 1975, 752).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 2 StR 143/84
    Die Tätigkeit des Kuriers, der - ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein - gegen Entlohnung selbständig Rauschgift transportiert, ist dem Handeltreiben zuzurechnen (BGH NJW 1979, 1259 ; BGH NStZ 1983, 124 ).
  • BGH, 14.05.1975 - VIII ZR 254/73

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Konkursanfechtung

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 2 StR 143/84
    Es liegt nicht fern, daß der Angeklagte beabsichtigte, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu erschließen (vgl. BGH StV 1983, 281 [282]; BGH bei Dallinger MDR 1975, 752).
  • BGH, 25.03.1982 - 1 StR 534/81

    Pflicht des Gerichts zur umfassenden Würdigung der Kriterien zur Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 2 StR 143/84
    Das Landgericht wird zu prüfen haben, ob die Transportleistung des Angeklagten als bloße Förderung fremden Tuns oder als eigene, vom Täterwillen getragene Handlung erscheint (vgl. BGH NStZ 1982, 243 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 382/82

    Fortgesetztes gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerlaubte

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 2 StR 143/84
    Die Tätigkeit des Kuriers, der - ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein - gegen Entlohnung selbständig Rauschgift transportiert, ist dem Handeltreiben zuzurechnen (BGH NJW 1979, 1259 ; BGH NStZ 1983, 124 ).
  • BGH, 31.08.1983 - 2 StR 342/83

    Verurteilung wegen Durchfuhr in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in

    Auszug aus BGH, 27.06.1984 - 2 StR 143/84
    Auch die eigennützige Förderung fremder Verkaufsgeschäfte erfüllt den Tatbestand des Handeltreibens (BGH, Urteil vom 31. August 1983 - 2 StR 342/83).
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